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Psycho-Blog vom 16.09.2008 - gegen 10.00 Uhr MESZ - Perma-Link
- Nur 132 Euro für ALG-II-Empfänger? -
Zu Beginn dieses Monats erschien eine vielbeachtete und seitdem kontrovers diskutierte Studie zweier Chemnitzer Wirtschaftswissenschaftler über den angeblichen tatsächlichen Bedarf eines ALG-II-Empfängers.
Es hat ein bisschen gedauert, ehe nun auch ich mich in einem Beitrag mit dieser Studie beschäftige, aber ich wollte nicht gleich mit spontanen Ergüssen drauflospoltern. Als Wissenschaftler habe ich einen gewissen Anspruch an mich selbst und wollte das Ganze ein bisschen fundiert analysieren. Wenngleich die Studie nicht in mein Fachgebiet fällt.
Zu diesem Zweck musste ich erst ein wenig recherchieren und mich natürlich auch mit der Originalstudie auseinandersetzen. Dabei möchte ich allerdings zusätzlich auch einige psychologische Aspekte einfließen lassen. Gar nicht einmal unbedingt, was den Verständnisaspekt anbelangt, sondern im Hinblick auf den Erhalt und die Entwicklung von sog. Schlüsselqualifikationen aus dem Bereich der sozialen und persönlichen Kompetenzen bei den Betroffenen.
Zum Verständnis: Es geht den Studienautoren um die angemessene Höhe des Regelsatzes, der seit dem 01.07.2008 genau 351 Euro beträgt (für eine alleinstehende Person ohne Kinder). Für zum Haushalt gehörige Kinder bis 14 Jahre gibt es 60 Prozent, für Jugendliche bis 18 Jahre 80 Prozent des Regelsatzes. Kindergeld wird dabei voll angerechnet - d.h. es wird nicht zusätzlich gewährt. Eventuelle Kindergelderhöhungen haben daher für ALG-II-Empfänger keine Konsequenzen. Der ALG-II-Empfänger erhält außer diesem Regelsatz die Kaltmiete für seine Wohnung (vorausgesetzt Größe und Mietzins werden als angemessen betrachtet) und das Kaltwasser voll sowie die Warmwasserbereitung zum Teil ersetzt. Alles andere – Strom, einen Teil der Warmwasserbereitung, Nahrungsmittel, Bekleidung, Kosmetik, Waschmittel, Kommunikationsverbindungen, Kabelfernsehen, Verkehrsmittel, private Versicherungen, Rücklagenbildung für evtl. kaputt gehende Haushaltsgeräte und Möbel – muss der Betroffene aus dem Regelsatz von 351 Euro begleichen! Von der GEZ kann sich der Betroffene immerhin auf Antrag befreien lassen.
(Ich hoffe, dass ich damit das Wesentliche umrissen habe. Als Nichtbetroffener kann ich nicht ausschließen, etwas vergessen zu haben.)
Die Chemnitzer Studie bezieht sich dabei auf den angeblichen Bedarf im Vergleich zu den in 2006 gültigen Regelsätzen (was evtl. darauf zurückgeführt werden kann, dass es sich bei manchen Fachzeitschriften recht lange hinzieht, ehe ein dort eingereichter Artikel letztlich auch erscheint).
Nach Auffassung der Autoren sind es minimal 132 Euro, maximal 278 Euro, um die soziale Mindestsicherung zu gewährleisten:
Studie: Professor hält 132 Euro Hartz IV für ausreichend (WELT ONLINE)
Eine ausführliche Version der Studie ist übrigens hier verlinkt (weiter unten als PDF; http://media.de.indymedia.org/media/2008/09//226283.pdf).
Nun die aus meiner Sicht wesentlichen Kritikpunkte:
1. Die fiktive Referenzperson
Die Autoren haben als Maßstab für ihre Kalkulation eine Person mit folgenden Merkmalen angenommen:
- eine männliche Person mittleren Alters,
- ohne Krankheiten oder Behinderungen,
- die in einer angeblich mittelgroßen Stadt wohnt.
Die Autoren bezeichnen wohlgemerkt eine Stadt mit 250.000 Einwohnern als mittelgroß – man lese zu diesem Aspekt einmal diesen Wikipedia-Artikel. In 2006 lebten in Deutschland übrigens 30.9 Prozent der Bevölkerung in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern. Eine Stadt mit 250.000 Einwohnern dürfte also kaum dem Durchschnitt entsprechen.
(Dass die Studienverursacher zudem davon ausgehen, dass ein durchschnittlicher deutscher Mann eine Körpergröße von 1.70 m und ein Gewicht von 70 kg aufweist, will ich jetzt mal nicht noch weiter auseinandernehmen. Meine Ausführungen könnten evtl. auch als diskriminierend eingestuft werden.)
D.h. die Autoren legen ihrer Studie eine fiktive Person zugrunde, die den denkbar geringsten Bedarf hat!
Ein Finanzwirtschaftler, der für eine Versicherung tätig ist, dort die Versicherungsprämien zu kalkulieren hat und dabei genauso vorgeht wie die beiden Chemnitzer (d.h. von einem Versicherungsnehmer mit dem geringstmöglichen Schadensaufkommen ausgeht), würde sehr schnell die Insolvenz der Versicherungsgesellschaft bewirken!
Der Bedarf wäre jedoch ein völlig anderer, wenn es sich bei der Person des ALG-II-Empfängers um eine alleinerziehende Mutter handelt, die in einer ländlichen Region wohnt, in der sie auf ein eigenes Auto angewiesen ist, und ihre Kinder täglich zur etwas entfernten Schule bzw. Berufsschule bringen und von dort abholen muss. Und dieses andere extreme Beispiel ist übrigens nicht konstruiert!
Die Autoren haben sich somit nicht einmal die geringe Mühe gemacht, sich am Bedarf eines durchschnittlichen Verbrauchers zu orientieren, wie es z.B. das Statistische Bundesamt bei der Berechnung der jährlichen Inflationsrate auf der Grundlage eines vorher definierten Warenkorbes tut! Das ist mein Hauptkritikpunkt!
2. Die mangelnde Berücksichtigung von Wohnnebenkosten
Wie eingangs erwähnt, sind aus dem Regelsatz auch die Stromkosten sowie immer auch ein Teil der Warmwasserbereitung zu tragen. Dies findet in dieser Studie keine Berücksichtigung! Die Regelsätze sind vielmehr "ohne Wohnungs-, Strom- und Heizkosten" kalkuliert.
3. Die Kalkulation der einzelnen Bedarfspositionen
Und wenn ich mir dann noch ansehe, was da für Beträge für einzelne Bedarfe angenommen werden! Wobei ich jetzt allerdings nicht alle Positionen auseinandernehmen möchte, weil ich dazu erst einmal meine Einkäufe über zwei bis drei Monat analysieren müsste, was ich aber nicht so genau betreibe.
Die Positionen "Verkehr", "Freizeit, Unterhaltung, Kultur" und "Kommunikation" möchte ich allerdings doch etwas näher analysieren.
Bei welchem Verkehrsverbund bitte schön zahlt man für ein Jahresnetzticket 276 Euro? Oder umgerechnet auf den Monat 23 Euro? Ich hab‘ jetzt mal schnell nur für Dresden geschaut, was das kostet: Minimal 415 Euro nur für die Tarifzone Dresden, also 34.60 Euro (Quelle).
Nehmen wir zum Vergleich noch einen Verkehrsverbund in ländlicher Region in Ostsachsen: Hier gibt es Jahreskarten ab 322 Euro (wenn man sich nur in Görlitz fortbewegen möchte) bis hin zu 1386 Euro (Quelle).
Für bestimmte Regionen (nehmen wir als Extremfall Mecklenburg-Vorpommern) ist ein Auto mit entsprechenden Fix- und variablen Kosten allerdings unerlässlich.
Kommunikation kostet nach Auffassung der Autoren pro Monat minimal 2 Euro. Und das in einer Zeit, in der die Entwicklung und der Erhalt sozialer Kompetenz nicht nur im Berufsleben immer wichtiger wird! Etwas, was den ständigen Umgang mit vielen anderen Menschen erforderlich macht. Was sich bestimmt nicht allein durch den regelmäßigen Kontakt mit dem zugeordneten Mitarbeiter der ARGE realisieren lässt. Auch wenn dieser häufig wechselt.
Für die Kommunikation beispielsweise im Zusammenhang mit Bewerbungen dürfte mindestens ein analoger Telefonanschluss mit entsprechenden Fix- und variablen Kosten notwendig sein, um eine schnelle Verbindung zu ermöglichen.
Die Autoren der Studie sind des weiteren der Auffassung, dass die Teilhabe am kulturellen Leben Luxus sei. Für diesen Posten ("Freizeit, Unterhaltung, Kultur") ist minimal 1 Euro, maximal 14 Euro vorgesehen.
Ich möchte an dieser Stelle allerdings nicht den Begriff "Kultur", sondern einen anderen Begriff verwenden. Was wird eigentlich heute als das Wichtigste genannt, um ein Fortkommen in dieser Gesellschaft zu erreichen?
"Das bedeutet vor allem: Bildung, Bildung, Bildung!" (Bundespräsident Horst Köhler, Quelle)
Dieser Aspekt wird jedoch bei den Kosten überhaupt nicht berücksichtigt. Bildung schließt für mich die regelmäßige Teilhabe am aktuellen Geschehen in Form von Nachrichten und vertiefenden Berichten ein. Was zum einen durchaus über TV und Radio zu realisieren ist. Für einen Teil der Sendungen in den Öffentlich-Rechtlichen sowie auch in den privaten Nachrichtensendern lässt sich aus meiner Sicht durchaus der Begriff Bildung verwenden. Ich betone: für einen Teil der Sendungen. Des weiteren ist ein Internetzugang notwendig.
Ich persönlich gehe z.B. auch sehr gerne wandern. Und wenn ich nicht erst mit irgend einem Verkehrsmittel zum Ausgangsort der Wanderung fahre, kostet mich das auch nichts. Allerdings tue ich das als Ausgleich zu anderen Aktivitäten. Da ich beruflich im Kontakt mit anderen Menschen stehe! Und natürlich nicht nur beruflich. Arbeitslose sind von einem erfüllten sozialen Kontakt, welcher die Voraussetzung für den Erhalt und die Entwicklung sozialer Kompetenzen ist, häufig weitgehend abgeschnitten.
***
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4. Der planwirtschaftliche Ansatz
Die Autoren vertreten offensichtlich einen Ansatz der sicheren Planbarkeit von Abläufen. Was zur Folge hat, dass keine privaten Versicherungen bzw. Rücklagen berücksichtigt werden. Gerade, wenn jemand wenig Geld hat, sind bestimmte Versicherungen allerdings quasi Pflicht! Speziell private Haftpflicht und Hausratversicherung. Womit allerdings noch nicht für jeden Fall vorgesorgt ist, dass Waschmaschine oder Fernsehgerät usw. repariert oder ersetzt werden müssen. Ob monatlich minimal 7 bis maximal 19 Euro (Position "Gebrauchsgegenstände") dafür ausreichen, wage ich sehr zu bezweifeln.
Kurz zusammengefasst: Die Aussage der Autoren mag vielleicht Gültigkeit haben für die Sicherung des physischen Existenzminimums einer solchen fiktiven Person – unter Berücksichtigung der in 2006 im Raum Chemnitz bestandenen Lebenshaltungskosten. Physisches Existenzminimum unter Nichtberücksichtigung des Erhalts und der Entwicklung persönlicher Fähigkeiten.
Aus der Studie kann man vielleicht ableiten, dass es einzelne ALG-II-Empfänger gibt, die mit dem gegenwärtigen Regelsatz gut leben können. Dass dies nur ein kleiner Teil sein kann, liegt allerdings auf der Hand. Dies ist mindestens abhängig vom Wohnort, familiären Verpflichtungen und der gesundheitlichen Situation. Woraus man schlussfolgern kann, dass eine Regelsatzpauschale, die diese Faktoren nicht berücksichtigt, keine bedarfsorientierte und gerechte Sicherung ermöglicht.
Es mag vielleicht sinnvoll sein, ALG-II-Empfänger auf die eine oder andere Art zu motivieren, sich ins Arbeitsleben zu integrieren. Dies setzt allerdings voraus, dass es entsprechende Möglichkeiten zu Integration gibt. Und damit meine ich Arbeitsplätze, die erstens eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts ermöglichen, und zweitens auch ein ethisch vertretbares Arbeitshandeln beinhalten.
Richtig ist, dass dieser Erhalt und die Entwicklung von persönlichen Fähigkeiten nicht allein durch finanzielle Unterstützung gewährleistet werden kann.
Die sog. Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs) sind dabei immerhin besser als nichts, weil dadurch wenigstens ein minimaler Kompetenzerhalt ermöglicht wird. Was den Umgang mit anderen Menschen anbelangt, sicherlich weniger bezogen auf fachliche Kompetenzen in einem erlernten Beruf. So lange durch diese Arbeitsgelegenheiten nicht reguläre Jobs verdrängt werden.
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Bisher 8 Kommentare
1. Kommentar von Diane gepostet am 16.09.2008 / 12:14 Uhr:
Ein Hartz IV Empfänger braucht auch keine Teilnahme am Verkehr zu haben, denken wohl diese Investment-Banker-Professoren :D Going barefoot ...
Eine - gebrauchte - Waschmaschine gibt es im Arme-Leute-Shop - allerdings auch nicht für 7 - 19 EUR ;-) Die kosten da, soweit mir bekannt, mehr ...
Kein Wunder, wenn bei sowas die Schattenwirtschaft blüht
und dann erst die Kinder ... die Schule ... ihre Gesundheit, Ernährung, Zähne ...
Wenn sowas verwirklicht würde, gibt es hier genau solche Slums auf Müllkippen wie in manchen anderen Ländern! Man sieht schon jetzt die Müllsammler - Bettler und andere unangenehme "Ungeziefer" verbannen die Städte aus ihren chicen Innenstadt-Arealen - damit sie keiner SIEHT
Anmerkung des Webmasters:
Danke für Deinen Kommentar
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2. Kommentar von Wilhelm Entenmann gepostet am 16.09.2008 / 14:10 Uhr:
Rechnerisch werden die BWLer wohl recht haben, dabei in typischer BWL-Manier: "Kurzfristige Ziele" erreichen. Wenn ein Mensch mit dem so errechneten Satz länger leben muß, dann sind langfristig höhere Kosten (Gesundheit) zu erwarten - so rechnen VWLer und Psychologen.
Als Ex-Sozialarbeiter möchte ich aber dennoch anfügen, daß es da draußen eine (recht große) bevölkerungsgruppe gibt, welche selbst bei einem 3-fachen Satz "zu wenig" jammern würde, weil diese schlicht nicht Geld umgehen kann.
Wie immer gehören mehrere Seiten dazu, wobei der vernünftige Mensch den Mist auslöffeln muß, welchen ihm BWLer oder Asoziale (manchmal auch identisch) einbrocken.
Anmerkung des Webmasters:
Danke für Deinen Kommentar
...
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3. Kommentar von katinka gepostet am 16.09.2008 / 14:41 Uhr:
Klasse, das du das nochmal so zusammengefasst hast.
Dem ist nichts hinzuzufügen ...
Ich wollte selbst erst aus der Sicht einer auf dem Dorf lebenden Alleinerziehenden
mit einem 18 jährigen hochbegabten Kind (da gibt es keinen staatl. Förderungen, Bildung ist Privatsache),
die Ärzte leider auch nicht umgehen können,schreiben.
Aber ich konnte es halt aus o.g. Gründen nicht sachlich distanziert betrachten.
Das verbitterte Fazit von mir aus dieser Studie:
Person kaufe sich ein Ticket zum nächsten Baumarkt 2 Euro
kaufe sich dort ein festes langes Seil 16 Euro
,kaufe sich ein weiteres Ticket, um zu einer schönen Lokalität zu fahren, 2 Euro
nehme dort, vielleicht nach langer Zeit das erste Mal wieder,eine
richtig gute warme Mahlzeit nebst Flasche Wein ein 30 Euro
gönnt sich von den letzten 80,- Euro einen kleinen heiß ersehnten immateriellen Wunsch
(was immer das auch sein würde) Mit den letzten 2 Euro fährt er zu seinem Baum und
... wir hoffen, das Person das Seil nicht zu billig gekauft hat und es hält.
132 Euro .... lg katinka, die sich für ein lebenswertes Leben ohne ALG in Gesundheit für sich und ihren Sohn auch nur krummbuckelt.
Anmerkung des Webmasters:
Danke für Deinen Kommentar
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4. Kommentar von barbara gepostet am 16.09.2008 / 15:05 Uhr:
das ist der blanke Hohn!!!
Anmerkung des Webmasters:
Danke für Deinen Kommentar
Ähm, was jetzt?
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5. Kommentar von yvonne gepostet am 16.09.2008 / 15:55 Uhr:
im stern tv haben sie auch darüber berichtet, und sogar mit einer person geteste. diese person ist fast verrückt geworden. ich kenne viele die mit sowenig geld auskommen müssen, auch mit kindern. grausam wie die menschen sich das vorstellen nur weil die genug geld haben und sich keine sorgen machen müsse.
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Danke für Deinen Kommentar
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6. Kommentar von Gucky gepostet am 16.09.2008 / 16:10 Uhr:
Was "katinka" sagt, kann ich gut nachvollziehen. Mit dem momentanen Satz kann man bei Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten unter einigermaßen normalen Vehältnissen so gerade auskommen !
Natürlich hätte ich auch lieber das Dreifache...
Wenn diese - anscheinend geistig verwirrten - Wissenschaftler mit ihrer Studie die Politik veranlassen würde, tatsächlich den Regelsatz zu kürzen, wäre der Vorschlag von "katinka" tatsächlich zu überlegen !
"Und damit meine ich Arbeitsplätze, die erstens eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts ermöglichen, und zweitens auch ein ethisch vertretbares Arbeitshandeln beinhalten."
Und genau diese Arbeitsplätze gibt es nicht ! Oder es sind solche, die lt. Gesetz eigentlich nicht erlaubt sind (1 €) weil sie einem anderen einen eigentlich regulär zu bezahlenden Arbeitsplatz wegnehmen !
Anmerkung des Webmasters:
Danke für Deinen Kommentar
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7. Kommentar von Diane gepostet am 17.09.2008 / 11:12 Uhr:
@ Mr. Entenmann DAS sind allerdings die allerwenigsten! Lebe mal selbst von dem Geld, dann weisst Du was das heisst in einem sonst reichen Land! Hier ist ja nicht Dritte Welt
Von den Ursachen für diese ganze Hartz IV-Misere ganz zu schweigen ... - Also ich bin kein verwöhntes Kind und kenne AUCH, was richtiges Arbeiten heisst, deshalb weiss ich, wovon ich spreche ... wenn ich auch heute Diamonds liebe *Blick zu Falk*
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8. Kommentar von Trick_17 gepostet am 19.09.2008 / 11:50 Uhr:
Ja klar, theoretisch ist alles möglich. Sicher kann ein Mensch in unserer Gesellschaft gerade genug Geld haben damit er nicht verhungert. Soziale Belange sind unwesentlich, er kann in einer kalten Wohnung gut vor sich hin leben. Wenn er vorher mal ein "richtiges" Leben geführt hat, dann wird er es kaum vermissen, und wenn doch, dann ist es nur noch ein kleiner Schritt bis die Beschaffungskriminalität losgeht.
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