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Psycho-Blog vom 16.04.2010 - gegen 08.30 Uhr MESZ - Perma-Link

- Ist Deutschland ein Entwicklungsland? -

Am 14.08.2006 trat in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Nicht gerade auf deutsche Initiative hin, sondern auf Druck der EU. Und von deutschen Arbeitgebervertretern nicht gerade begrüßt.

Es geht dabei nicht darum, bestimmten Gruppen, die eine Minderheit darstellen, einen Vorteil gegenüber anderen zu verschaffen. Es geht vielmehr darum, allen Menschen v.a. im Berufsleben die gleichen Chancen zuzubilligen - unabhängig von Geschlecht, Alter, Religion, ethnischer Herkunft und sexueller Orientierung.

Immerhin gab es mit dem § 611a des BGB bereits vorher ein Gesetz, das eine Benachteiligung im Hinblick auf das Geschlecht verbot.

Allerdings gibt es vergleichbare Gesetze in den USA bereits sehr lange. Z.B. wurde dort bereits 1967 mit dem Age Discrimination in Employment Act ein Gesetz gegen die Benachteiligung Älterer im Erwerbsleben geschaffen.

Ich mag bestimmt nicht alles, was in den USA gang und gäbe ist, aber im Bereich Antidiskriminierung können wir uns denen durchaus einiges abschauen!

Unternehmen haben dort von vornherein die Arschkarte gezogen, wenn sie zweifelhafte Personalauswahlverfahren ohne Bezug zu konkreten Anforderungen des Arbeitsplatzes verwenden. Dazu gehören auch unstrukturierte Einstellungsinterviews und eine Beurteilung von Bewerbungsunterlagen nach Augenschein. Abgelehnte n Bewerbern werden dann ganz schnell einmal Abfindungen in sechsstelliger Höhe zugesprochen, wenn der Arbeitgeber den Verdacht einer Diskriminierung nicht ausräumen kann. Bewerbungen in den USA enthalten üblicherweise auch weder ein Passfoto noch einen Namen, um eine Diskriminierung im Hinblick auf Geschlecht und ethnische Herkunft von vornherein auszuschließen.


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Leider hat das Arbeitsgericht Stuttgart es jetzt versäumt, diesbezüglich auch für Deutschland ein entsprechendes Zeichen zu setzen:

Doch kein Volksstamm: Im "Ossi" nichts Neues
(sueddeutsche.de)

Es geht wohlgemerkt nicht darum, jemanden zu bevorzugen, weil er/sie schwul/lesbisch, eine Frau ist... oder aus einer bestimmten Region kommt, sondern im Gegenteil - um gleiche Chancen für alle!

Sicherlich ist in den letzten Jahren auf gesetzlicher Ebene einiges passiert, das zu einem Abbau von Diskriminierung beigetragen hat, insbesondere im Hinblick auf die sexuelle Orientierung. Da sind wir schon sehr viel weiter als gewisse andere Länder in Europa.

Mit diesem jetzt in Stuttgart verhandelten Fall und dem daraus resultierenden Ergebnis erweist sich Deutschland allerdings nach meiner Meinung als Entwicklungsland im Hinblick auf den Schutz vor Diskriminierung.


Eingeordnet in: Zum Nachdenken


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